

Am 22.9.2010 unterzeichneten die Stadt Staufen, vertreten durch Bürgermeister Michael Benitz, und die Interessengemeinschaft der Rissgeschädigten GbR (IGR), vertreten durch die Geschäftsführer Csaba-Peter Gaspar und Clemens Oberle, die Schlichtungsordnung für Sofortmaßnahmen betreffend Geländehebungs- und Geländeverschiebungsschäden im Stadtgebiet der Stadt Staufen im Breisgau.
Von Anfang an verfolgt die IGR das Ziel, die Interessen der Geschädigten soweit möglich außergerichtlich durchzusetzen. Der Aussicht auf Verhandlung juristischer Detailfragen im kostenintensiven Rechtsstreit, der sich durch die Instanzen über Jahre hinziehen, stehen erhebliche Vorteile der Schlichtung gegenüber: ein sachbezogenes Verfahren, kostenfrei, lokal verankert und nachvollziehbar.
Es gilt mittlerweile als gesichert, dass die Riss-Schäden kausale Folge der im Jahre 2007 auf Veranlassung der Stadt Staufen in der Rathausgasse vorgenommenen Geothermie-Bohrungen sind. Die Ansprüche der Geschädigten richten sich also gegen die Stadt Staufen. Erkennt diese die Ansprüche nicht als Ganzes an, ist es Aufgabe des Schlichters, einen Schlichtungs-Vorschlag zu unterbreiten. Wenn die Parteien zu keiner Einigung kommen, steht der Rechtsweg jederzeit offen.
Wegen der fortdauernden Geländeveränderungen ist derzeit eine abschließende Beseitigung oder Regulierung der Schäden noch nicht möglich. Gegenstand der Schlichtungsordnung für Sofortmaßnahmen ist nicht die abschließende und endgültige Schadensregelung, vielmehr die Gewährung finanzieller Unterstützung der Geschädigten seitens der Stadt Staufen.
Von der Stadt als berechtigt anerkannte oder durch Schlichtung zustandegekommene Vereinbarungen zu Sofortmaßnahmen werden mit finanzieller Hilfe durch das Land Baden-Württemberg gedeckt, das Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für die Schlichtungsstelle für Sofortmaßnahmen zur Verfügung gestellt hat.
Bei seinem Besuch in Staufen am 20.12.2010 legte Ministerpräsident Stefan Mappus nach Gesprächen mit Vertretern der Stadt und der IGR bei der abschließenden Pressekonferenz ein lang gefordertes Finanzierungskonzept für die endgültige Schadensregulierung vor:
Das Land wird ein Drittel der Kosten bei einer endgültigen Sanierung der rissegeschädigten Häuser direkt übernehmen.
Ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich fließen. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem bereits zugestimmt.
Offen bleibt, wie das letzte Drittel zu finanzieren ist. Auch dieses Drittel wird Staufen nicht komplett aus eigener Kraft leisten können. Auch dort könnte noch einmal das Engagement des Landes gefordert sein.
Das Finanzierungskonzept bezieht sich ausdrücklich auf die Gesamt-Schadenssumme, ist also nicht nach oben begrenzt.
Die endültige Schadensregulierung wird Schritt für Schritt jeweils dort erfolgen, wo die Geländebewegung hinreichend lang zur Ruhe gekommen ist.